Der Vorstand hat sein Hygienekonzept auf Grundlage der aktuellen Coronaverordnung vom 25.08.2021 neu ausgearbeitet. Ein klares einfaches Konzept wurde erstellt. Keine Beschränkungen gelten bei der sportlichen Betätigung unter freien Himmel. Für die Hans-Georg-Oetken-Halle kann die 3G-Regelung eintreten, sobald der Landkreis Oldenburg eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht hat. Die 3G-Regelung bedeutet, nur Geimpfte (Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung), Genesene (Personen mit Genesenen-Nachweis, d. h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage alt und maximal 6 Monate zurückliegt) und Gesteste (Personen mit Nachweis eines PCR-Testes mit 48 Stunden Gültigkeit, PoC-Antigen-Schnelltest mit 24 Stunden Gültigkeit oder Selbsttest UNTER AUFSICHT mit ebenfalls 24 Stunden Gültigkeit) bekommen Zutritt und können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

Wir möchten Euch eindringlich im Rahmen des Gemeinwohles bitten, sich an das Hygienekonzept zu halten.
Bleibt gesund!
Der Vorstand